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      Kein Verzehrverbot

      eevvoor · Monday, 25 July, 2022 - 09:17 edit · 1 minute

    Von der Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V. erhielt ich folgende Mail, Hervorhebung im Folgenden von mir:

    Von metronom habe ich noch eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten, die hier erstmal ein wenig liegen geblieben ist. Dafür bitte ich um Verzeihung.

    Die Information lautet wie folgt:

    "Bei diesem Schlichtungsantrag liegt ein Missverständnis vor.

    Es gilt kein Verzehrverbot in unseren Zügen. Dieses Grundbedürfnis möchten wir unseren Fahrgästen nicht komplett verbieten. Wir empfehlen lediglich nach Möglichkeit auf den Verzehr von Speisen, insbesondere u.a. üppige Frühstücke oder Fastfoodmenüs, im Metronom zu verzichten, um das Nichttragen der Maske zu vermeiden.

    Leider gibt es wenige, einzelne Fahrgastbetreuer, welche im Zug Durchsagen tätigen, dass ein Verzehrverbot in unseren Zügen gelte. Dieses stimmt nicht, wird aber vermutlich der Grund sein, dass dieses von einzelnen Fahrgästen als Tatsache interpretiert wird. Diese Fahrgastbetreuer sind vermutlich die wiederkehrenden Diskussionen leid, und dass es immer wieder Fahrgäste gibt, die ihr Recht auf den Nahrungsmittelverzehr ausgiebig ausnutzen und dann die halbe Fahrt ohne FFP2 Schutz verbringen, um in Ruhe ihre umfangreichen Mahlzeiten einnehmen.

    Wir werden dies intern weiterleiten, um solche Durchsagen und die dadurch resultierende Missverständnisse zukünftig zu vermeiden."

    Ich selbst finde diese Darstellung und das Vorgehen kundenfreundlich und verständlich - und hoffe, Ihnen ergeht es ähnlich.

    Mit freundlichen Grüßen X X Geschäftsführende Schlichterin SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle

    #DB #maskenpflicht #zug #metronom