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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · 01:08 edit

    8BitDo, makers of retro-themed gaming goods, have unveiled their latest nostalgia-indulging mechanical PC keyboard — and fair warning: it’s way nerdier than their NES-inspired one. The new edition is sure to press all the right buttons for geeks of a certain age as it pays visual homage to one of the most iconic home computers of all time. Yes, the indomitable Commodore 64 — a ‘bread-bin’-sized home computer packed into a keyboard. The 8-bit machine launched in 1982 and was the first affordable and accessible computer for the masses. An immediate hit, the Commodore 64 went on to sell an […]

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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · Yesterday - 17:07 edit

    Ubuntu 24.04 is switching its default webcam app from Cheese to Snapshot, a modern GTK4/libadwaita camera tool that’s part of the GNOME Core Apps set. Cheese has been part of Ubuntu’s default software lineup since 2010, having first been added in the Ubuntu 9.10 Netbook Remix owing to the rise of diminutive, underpowered laptops that included dark, dire 0.3MP webcams (webcams weren’t super common in cheap laptops prior to this). Indeed, once upon a time people (hi 👋) made heavy use of Cheese for their instant messaging profile pics, and the app included integrated plugins to upload what we’d now […]

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      Kostenlose Datenschutz-Schulungen für Berliner Start-ups, Kleinunternehmen und Vereine

      news.movim.eu / Datenschutz · Thursday, 21 March - 12:21 · 1 minute

    Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 21.03.2024

    Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) bietet auch dieses Jahr wieder kostenlose Schulungen zum Thema Datenschutz an. Ab April startet die Fortbildungsreihe für Berliner Start-ups, Kleinunternehmen und Vereine. Die Anmeldung für die ersten sechs Termine ist ab sofort über die Website möglich.

    Für viele junge Unternehmen und Vereine stellt sich besser früher als später die Frage, wie mit den personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder, Beschäftigten und Kund:innen umzugehen ist. Die rechtssichere Verarbeitung der Daten, die Erstellung einer Datenschutzerklärung oder das richtige Löschen von Daten sind oft Herausforderungen, denen sie sich mit begrenzten finanziellen Mitteln für rechtliche Beratung gegenübersehen. Hier setzt die Berliner Datenschutzbeauftragte an, indem sie praxisorientierte Schulungen anbietet, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind.

    Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Den Datenschutz von Anfang an mitzudenken, ist für viele Unternehmen und Vereine entscheidend, um ihre Organisation auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen. Dies unterstützen wir durch unsere Start-up-Schule, in der wir über die geltenden Datenschutzbestimmungen informieren und an Beispielen aus der Praxis aufzeigen, wie diese umgesetzt werden können.“

    Die Auftaktveranstaltung findet am 11. April 2024 statt und widmet sich den Grundlagen des Datenschutzrechts. Danach folgen im zweiwöchigen Rhythmus weitere Schulungen zu den Rechtsgrundlagen von Datenverarbeitungen, dem Einsatz von Cloud-Diensten oder Löschkonzepten. Alle Termine finden in den Räumen der BlnBDI in Berlin-Moabit statt, eine Anmeldung über die Website ist erforderlich. Die Schulungen bauen aufeinander auf, können aber auch einzeln besucht werden. Ebenso ist ein späterer Einstieg möglich. Kenntnisse des Datenschutzrechts werden nicht vorausgesetzt, die Teilnahme ist kostenfrei.

    Weitere Informationen: https://www.datenschutz-berlin.de/start-ups

    Kontakt

    Simon Rebiger, Pressesprecher
    + 49 30 13889-900
    presse@datenschutz-berlin.de

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      BfDI stellt 32. Tätigkeitsbericht vor

      news.movim.eu / Datenschutz · Wednesday, 20 March - 11:59 · 1 minute

    Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 20.03.2024

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat am Mittwoch der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 übergeben.

    Der BfDI zieht insbesondere zur internationalen Kooperation ein positives Fazit:


    „Wir schaffen hohe Datenschutzstandards auf globaler Ebene. Diese Harmonisierung ist ein Fortschritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Wirtschaft, die auf einen freien und vertrauensvollen Datenverkehr angewiesen ist. Die Expertise des BfDI dazu wird international geschätzt und intensiv nachgefragt. „


    Im vergangenen Jahr zeigte sich das bereits beim Thema Künstliche Intelligenz (KI). Mit Aufkommen der ersten Anwendungen für die breite Öffentlichkeit und den Diskussionen um die KI-Verordnung der Europäischen Union wurde noch einmal deutlich, dass Künstlicher Intelligenz auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Rahmen gegeben werden muss. Dazu der BfDI: „Wir haben uns sowohl in der deutschen Datenschutzkonferenz als auch im Europäischen Datenschutzausschuss, der Global Privacy Assembly und im Rahmen des G7 Roundtable der Privacy-Behörden mit dem Thema KI befasst, damit wir die Chancen der Technologie nutzbarmachen können, ohne uns den Risiken auszuliefern.“

    Eine ähnliche Sichtweise gilt für die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier hat der BfDI die Regierung intensiv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, zum Digital-Gesetz und zum Europäischen Gesundheitsdatenraum beraten. Außerdem hat die Behörde im vergangenen Jahr bei der geplanten sogenannten Chatkontrolle, der Gesetzgebung der Nachrichtendienste und der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Den 32. Tätigkeitsbericht des BfDI können Sie als PDF-Datei herunterladen oder als Druckversion bestellen.

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      Geburtsdatum als Pflichtfeld in Webshops oft rechtswidrig

      news.movim.eu / Datenschutz · Wednesday, 20 March - 11:54 · 2 minutes

    Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 20.03.2024

    Beim Einkaufen in Online-Shops darf im Rahmen eines Bestellprozesses nicht ohne Weiteres das Geburtsdatum als zwingende Angabe abgefragt werden. Diese von der Datenschutzaufsicht Niedersachsen vertretene Rechtsauffassung wurde nun vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt. In ihr drückt sich der Grundsatz der Datenminimierung aus, nach dem die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken ist.

    Hintergrund des gerichtlichen Verfahrens ist eine Unterlassungsanordnung der Datenschutzaufsicht gegenüber einer Online-Apotheke. Diese hatte das Geburtsdatum im Bestellprozess erhoben. Die Abfrage erfolgte unabhängig von der Art der bestellten Ware, also nicht nur bei Medikamenten, sondern auch bei allgemeinen Drogerieprodukten.

    Bewertung für Webshops im Allgemeinen

    Die Verarbeitung des Geburtsdatums ist datenschutzrechtlich üblicherweise nicht zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich. Selbst für eine Prüfung, ob Minderjährige im Webshop bestellen und der Vertrag daher schwebend unwirksam sein könnte, kann der Betreiber die Volljährigkeit abfragen und benötigt nicht das genaue Geburtsdatum.

    Der Betreiber eines Webshops kann auch nicht die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung geltend machen, um Kunden bei der Ausübung ihrer Betroffenenrechte eindeutig zu identifizieren. Ganz im Gegenteil sollen Verantwortliche explizit keine zusätzlichen Daten allein für die Erfüllung ihrer Auskunftspflicht speichern.

    Schließlich kann der Verantwortliche das standardmäßige Erheben und Verarbeiten des Geburtsdatums nicht auf seine berechtigten Interessen stützen. Zwar kann die Vorsorge für ein gegebenenfalls notwendiges Eintreiben offener Zahlungen ein berechtigtes Interesse darstellen, jedoch nur, wenn überhaupt ein Ausfallrisiko hinsichtlich der Zahlung besteht. Ein solches Risiko liegt jedoch beispielsweise nicht bei der Bezahlung per Vorkasse vor.

    Bewertung für Online-Apotheken

    All dies gilt auch für den Sonderfall einer Online-Apotheke. Zwar sind Apotheken in besonderem Maße verpflichtet, den Käufer zu beraten, zu informieren und aufzuklären. Doch diese Pflichten gelten nur für bestimmte Produktkategorien. Eine Sonderreglung nach der Arzneimittelverschreibungsordnung für rezeptpflichtige Medikamente ist für die sonstigen Vertriebsprodukte der Online-Apotheke nicht anwendbar. Ein Argument gegen die verpflichtende Angabe des Geburtsdatums war im aktuellen Fall zudem, dass der Bestellprozess dieses zwar für den Käufer abfragte, nicht jedoch für die Person, die das Produkt später verwenden sollte.

    „Während sich eine Anschrift durch einen Umzug verändern kann, ist das Geburtsdatum ein besonders dauerhaftes Datum. Ich begrüße daher die Klarheit, mit der die Gerichte die Argumente der Beklagten zurückgewiesen haben“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen. Betreiber von Webshops sollten überprüfen, ob sie im Bestellprozess das Geburtsdatum als zwingende Angabe abfragen, und zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage dieses verarbeitet wird. Sollte die Abfrage nur auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage gestützt werden können, ist das entsprechende Eingabefeld im Bestellformular eindeutig als „freiwillig“ zu kennzeichnen und die Kundinnen und Kunden sind über die Verwendung dieses Datums umfassend zu informieren. Geben diese kein Geburtsdatum an, muss der Bestellprozess fortgesetzt werden können.

    Weiterführende Informationen:

    Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

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      www.datenschutz.de /geburtsdatum-als-pflichtfeld-in-webshops-oft-rechtswidrig/

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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · Tuesday, 19 March - 14:00 edit

    Esteemed adherents of the arts rejoice, as the official Ubuntu 24.04 wallpaper has finally been unveiled! As you no-doubt know, every new Ubuntu release comes with its own unique desktop background and the upcoming release of Ubuntu 24.04 LTS “Noble Numbat” doesn’t abdicate the responsibility. Indeed, the Ubuntu 24.04 default wallpaper tacks firmly traditional, heeding the formula established in 2017: rich purple gradient, elegant geometric/polygonal edge detailing, and the official mascot image royally positioned in the center: As well as the the “colour” default you see pictured above a darker variant is included for those who prefer nocturnal vibes (i.e., […]

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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · Tuesday, 19 March - 12:01 edit

    Mozilla Firefox 124 is now officially available to download. The latest update to the open-source web browser includes a small clutch of improvements. Firefox View can now sort open tabs by recent activity (default) or tab order making it a touch faster to find specific tabs using this feature; and Firefox’s built-in PDF viewer now supports caret browsing mode for improved accessibility. The Firefox snap package for Ubuntu saw a regression in native messaging portal support (used by some web extensions, including the GNOME Shell extensions doohickey) in the Firefox 122 release. It took some time by the bug is […]

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      Superwahljahr in Sachsen: SDTB beantwortet häufige Fragen zum Datenschutz bei Wahlen

      news.movim.eu / Datenschutz · Tuesday, 19 March - 08:48 · 1 minute

    Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt, parallel dazu die Kommunalwahlen. Wenige Monate danach – am 1. September 2024 – folgt die Wahl zum Sächsischen Landtag. Bereits bei der Vorbereitung, aber auch bei der Durchführung der Abstimmungen, werden Millionen an personenbezogenen Daten verarbeitet – von Wahlberechtigten, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Für sie und für alle Interessierten hat die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Wissenswertes zu diesem Thema zusammengetragen.
    »Datenschutz ist eine wichtige Voraussetzung für freie und demokratische Wahlen. So werden Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel vor der rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten im Zusammenhang mit Wahlwerbung geschützt. Immer wieder erhält meine Behörde Anfragen dazu. Die Betroffenen können sich beispielsweise nicht erklären, wie Parteien an ihre Adresse gelangt sind. Oftmals ist dies auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes geschehen. Denn für die politische Meinungsbildung dürfen Meldebehörden den Parteien in begrenztem Maße Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Wer das nicht möchte, kann von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen«, erläutert Dr. Juliane Hundert.

    Wie und wo der Widerspruch zu erfolgen hat, erklärt die SDTB auf ihrer Website. Dort werden auch weitere Fragen zum Datenschutz bei Wahlen beantwortet, beispielsweise:

    • Was darf der Wahlvorstand im Wahllokal über mich notieren?
    • Wie lange werden Wählerverzeichnisse aufbewahrt?
    • Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine personenbezogenen Daten dazu verarbeitet werden, mich als Wahlhelfer/in zu bestellen?
    • Darf die Wohnanschrift einer Bewerberin oder eines Bewerbers für Kommunalwahlen veröffentlicht werden?

    Antworten auf diese und weitere Fragen finden Bürgerinnen und Bürger auf: datenschutz.sachsen.de/wahlen.html

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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · Monday, 18 March - 16:55 edit

    GNOME 46 is released on March 20 and the update will be at the heart of the upcoming Ubuntu 24.04 release — so are you wondering what sort of improvements it brings? Well, I gotcha’ covered, innit. In this post I run-through the best GNOME 46 features, changes, and usability enhancements. And there’s a fair bit, including super-charged search features in the Nautilus file manager, streamlining to the Settings app, support for remote login over RDP, and some small but sensible buffs to GNOME Shell notifications. Ubuntu 24.04 LTS ships with GNOME 46 by default so if this round-up leaves […]

    You're reading GNOME 46: The Best New Features, a blog post from OMG! Ubuntu. Do not reproduce elsewhere without permission.

    GNOME 46: The Best New Features